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Kontakt
Bürgerstiftungen Göttingen
c/o Sozietät Menge-Noack
-Geschäftsstelle-
Robert-Koch-Strasse 2
D - 37075 Göttingen
Fon: 0551-54 713 26
Fax: 0551-50 305 77
E-Mail-Link
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Stiftung
Warum eine Bürgerstiftung in Stadt und Landkreis Göttingen?
Möchten Sie Ihre Mitmenschen mit Ihren Ideen begeistern? Liegt Ihnen daran, Bürgern Ihrer Region etwas von Ihrer Zeit zu schenken?
Eine Stiftung von Bürgern für Bürger begrenzt auf Stadt und Landkreis Göttingen bietet Ihnen die Chance sich gezielt im eigenen Umfeld gemeinnützig einzusetzen.
Dieses Engagement, die Mitverantwortung sind mehr und mehr gefragt, da staatliche Institutionen die komplette Versorgung nicht decken können. Das Dach der Bürgerstiftung gibt Raum für das Zusammenführen und die Umsetzung von Ideen von Bürgern, Unternehmen und anderen Organisationen.
Jeder Bürger kann Stifterin oder Stifter werden.
Das ehrenamtliche Einbringen von Zeit und Geld über Stiften schafft Basis für das Stiftungskapital. Von diesem Hintergrund hat sich im Juli 1997 als zweite von heute über 200 Bürgerstiftungen in Deutschland die Bürgerstiftung Göttingen gebildet.
Der Förderzweck
Ziel ist ein langfristig wirksames Netzwerk unabhängig von Politik und konfessionsneutral. Die Förderbereiche sind:
- Jugend und Soziales
- Umwelt
- Kultur
Der Slogan "Wir investieren in die Zukunft unserer Jugend" demonstriert unser vornehmlichstes Ziel: der Jugend Perspektiven zu eröffnen. Um dies sinnvoll leisten zu können, setzen wir uns vermehrt für Projekte aus dem Bereich Gewaltprävention ein.
Wir wollen mit den Bürgern, Unternehmen und lokalen Organisationen zusammen Ideen für lokale Projekte fördern. Dies soll geschehen duch Zusammenführen interessanter Mitdenker in Arbeitskreisen, durch organisatorische Hilfe oder finanzielle Unterstützung.
Als Bürgerstiftung fördern wir besonders Projekte mit hohem bürgerschaftlichem Engagement und wollen jeden einzelnen dazu motivieren, sich zu engagieren.
Nicht zuletzt will eine Bürgerstiftung zum Wohle der eigenen Region zum Stiften anstiften!
Projekte der Bürgerstiftung
Kinderarmut in Göttingen
Mit verschiedenen Projekten kämpfen wir gegen die hohe Kinderarmut in Göttingen. Wir sammeln hierzu Spenden:
Zeit für ein Kind
Patenschaftsprogramm für Kinder im Grundschulalter: Zeit zum Spielen, Zeit zum Beobachten und Entdecken, Zeit zum gemeinsamen Erleben, einfach ein paar Stunden pro Woche da sein.
Zeit für Jugendliche - Mentoren-Initiative
Mentoren-Initiative für Jugendliche ab Klasse 5: Begleitung durch einen Erwachsenen und Vorbereitung auf den Beruf.
Theaterpatenschaften
Lesestark mit Antolin
Leseförderprojekt für Grundschüler. Gemeinsam mit der Stadtbibliothek dem Fachbereich Schule sowie dem Steidl Verlag und den acht Göttinger Buchhandlungen mit Kinderbuchabteilungen machen wir uns stark für sicheres Lesen im Grundschulalter.
Entdeckungssreise Essen
Bildungsregion
Vernetzung und Darstellung aller Bildungseinrichtungen in Stadt und Landkreis Göttingen. Ziel: Göttingen ist Bildungsregion.
Göttingen Courage.
Jugendpreis für Zivil-courage
Göttinger Umweltpreis
für Kinder und Jugendliche
Schülerpreis: Aktive Schüler
für Schüler aller Schulformen
Treuhandstiftungen
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Stiftung Palliativzentrum der Universität Göttingen
Österreichische Gesetzestext einer Patientenverfügung
[.PDF-Datei]
Zweck einer Palliativstitung (Auszug) [.PDF-Datei]
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Margarethe und Roland Lehmann Stiftung (Hospiz)
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Namentlich ungenant: Stiftung zugunsten von Jugend- und Altenhilfe
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Stiftung der Burschenschaft Alemannia zu Göttingen
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Weender Bürgerstiftung
Was ist eine Treuhandstiftung?
"Vermögen zu treuen Händen geben"
Eine Treuhandstiftung, die auch als unselbständige oder fiduziarische Stiftung bezeichnet wird, kann bereits mit einer geringen Kapitalausstattung gegründet werden. Um sie errichten zu können, muss der Stifter zunächst eine natürliche oder juristische Person finden, die bereit ist, das Stiftungsvermögen treuhänderisch zu verwalten.
Hat der Stifter einen Treuhänder gefunden, überträgt er ihm bestimmte Vermögensgegenstände mit der Maßgabe, die Erträge aus dem Vermögen für einen bestimmten Zweck zu verwenden.
Da die Treuhandstiftung keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, wird der Treuhänder Eigentümer des Stiftungsvermögens, wobei er verpflichtet ist, das Stiftungsvermögen von seinem eigenen Vermögen getrennt zu halten. Die Errichtung einer Treuhandstiftung kann in einem relativ kurzen Zeitraum erfolgen, da staatlicherseits allein die Mitwirkung der Finanzbehörde erforderlich ist.
Das Steuerrecht räumt der Treuhandstiftung dieselben Rechte ein wie der rechtsfähigen Stiftung.
Weitere Information erhalten Sie unter: [.PDF-Datei]
Stiftungskapital
Grundvermögen: 100.000€
Anzahl der Stifter: 21
Sondervermögen: 752.600€
Das Sondervermögen teilt sich in unsere fünf Treuhandstiftungen: 100.000, 151.600, 200.000, 300.000 und 1.000€
Gesamtvermögen: 852.600€ (Stand: 02.09.2009)
Spenden u.a. zeitnah zu verwendende Einnahmen seit Gründung: 400.000€
Förderrichtlinien der Bürgerstiftung Göttingen
Eine Bürgerstiftung sammelt Geld aus der Bevölkerung, um gemeinnützige Projekte in der Region zu fördern und zu initiieren.
Grundsätzlich fördert eine Bürgerstiftung nur Projekte in der Region, für die sie steht. Die Bürgerstiftung Göttingen fördert Projekte oder initiiert welche in Stadt und Landkreis Göttingen.
Laut Satzung fördern wir gemeinnützige Themen aus den Bereichen Soziales, Umwelt und Kultur. Die zentrale Ausrichtung sind Kinder und Jugendliche.
Wir betreiben keine Einzelfallförderung, wir fördern keine öffentlichen Institutionen und wir fördern auch keine privaten Institutionen, die rein kommerziell ausgerichtet sind.
Unsere Schwergewichte liegen im Bereich Jugend und Soziales und hier beim Thema Kinderarmut.
Ein Großteil unserer Mittel fließt in eigene Projekte, die mit Bürgerkraft angeschoben worden sind, was grundlegende Idee einer Bürgerstiftung ist.
Jeder Bürger kann einen informellen Antrag per Postweg oder Mailweg an unsere Geschäftsstelle richten (Bürgerstiftung Göttingen, c/o Sozietät Menge-Noack, Robert-Koch-Str. 2, 37075 Göttingen oder E-Mail-Link). Als Umfang erwarten wir 1-2 Seiten Projektbeschreibung mit Finanzrahmen und Erklärung der Mittelverwendung.
Jeder Antrag wird vom Vorstand besprochen. Über die Höhe der Förderung entscheidet der Vorstand. Sie richtet sich nach den Spendengeldern aus der Bevölkerung und nach der Höhe der Zinserträge aus dem Stiftungskapital.
Förderbeispiele
Kletterworkshop im Kletterzentrum ROXX im Themenbereich Gewaltprävention und Aggressionsabbau
Während der Projekttage der Heinrich-Heine-Schule, vom 2. bis 4. September 2009, haben die SozialpädagogInnen der Schule und vom NiKo-Projekt ein Sport- und Spieleprogramm organisiert, bei dem an zwei Tagen ein Kletterworkshop im Kletterzentrum ROXX der Universität Göttingen durchgeführt wurde. Fast alle SchülerInnen hatten noch keine Erfahrung im Klettern. Unterstützt wurden wir beim Workshop von zwei Anleiterinnen des ROXX, die die Sicherung übernahmen und uns einige Tipps und Tricks für das Klettern beibrachten.
Schon die erste, die sich an der Wand ausprobierte, kletterte die 12 Meter hohe Wand bis oben hin. Am Schluss hatten alle Schülerinnen und Schüler die Wand mehrmals erklommen. Einige haben sogar feste vorgegebene Kletterrouten, zum Teil mit Überhängen, geschafft. Alle Schülerinnen und Schüler lernten auch einen Knoten, mit dem sie sich am zweiten Tag selbst sichern mussten. Neben der 12 Meter-Kletterwand konnten sich alle auch immer wieder an der Boulderwand (eine 2-3 Meterwand, an der man ohne Sicherung üben kann) ausprobieren. Hier konnten auch einige Wettkämpfe und Spiel gemacht werden.
Der Kletterworkshop hat allen sehr viel Spaß gemacht. Alle waren mit großer Lust und Eifer dabei.
Besonderer Dank der Bürgerstiftung Göttingen, die mit einer Spende einen großen Teil der Kosten für den Kletterworkshop getragen hat, der aus eigenen Mitteln nicht zustande gekommen wäre.
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Überhang
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Boulderwand
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Kurz vor dem "Gipfel"
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Am Ziel (12 Meter hoch)
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Stiften und Steuern
Eine Bürgerstiftung ist darauf angelegt, ihre Fördermöglichkeiten durch Zustiftungen zum Stiftungskapital ständig zu verbessern. Da die Bürgerstiftung auf Dauer - für viele Generationen - errichtet worden ist, kommt sie als Erbin und Vermächtnisnehmerin für alle diejenigen in Frage, die Teile ihres Vermögens gemeinnützigen Zwecken zuwenden wollen, ohne dass das Vermögen verbraucht wird. Die Zuwendung zum Kapital der Stiftung ist erbschafts- und schenkungssteuerfrei.
Möglich sind auch Zustiftungen in Form von unselbständigen Unterstiftungen, die unter dem Dach der Bürgerstiftung Göttingen mit eigenem Namen und zweckgebunden geführt werden können.
Darüber hinaus informieren wir Sie gerne über weitere Möglichkeiten sich am Stiftungskapital zu beteiligen oder gezielt Projekte zu unterstützen.
Sparkasse Göttingen, BLZ 260 500 01, Konto 737
Volksbank Göttingen, BLZ 260 900 50, Konto 10 22 93 800
Nachdem der Deutsche Bundestag den Entwurf für ein "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" bereits am 6. Juli 2007 verabschiedet hat, stimmte nun auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 21. September 2007 diesen Reglungen zu. Damit ergeben sich rückwirkend zum 1. Januar 2007 insbesondere für gemeinnützige Stiftungen wie Bürgerstiftungen erhebliche steuerliche Vorteile.
Die wichtigsten Neuerungen für Stiftungen im Überblick:
Um dem Reformziel "die Zivilgesellschaft zu stärken und bürgerschaftliches Engagement zu fördern" näher zu kommen, wurden nicht nur Freibeträge für die ehrenamtliche Tätigkeit eingeführt oder angehoben, wie z. B. der so genannte Übungsleiterfreibetrag. Auch das Spendenrecht wurde vereinfacht und Bürokratie abgebaut.
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Der Sonderausgabenabzugsbetrag für Zuwendungen in das Grundstockvermögen von gemeinnützigen Stiftungen erhöht sich von 307.000 Euro auf eine Million Euro und gilt nun auch für Zustiftungen nach dem ersten Gründungsjahr.
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Die Höchstgrenze für den Spendenabzug von bisher 5 bzw. 10% des Gesamtbetrages der Einkünfte erhöht sich auf einheitlich 20% (§ 10b Abs. 1 Sätze 1 und 2 EStG).
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Der Verzicht auf den Nachweis für Kleinspenden ist betragsmäßig von 100 Euro auf 200 Euro angehoben worden.
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Der Katalog der gemeinnützigen Zwecke gemäß §52 Abs. 2 AO ist um neue Zwecke erweitert worden; Zwecke, die darin nicht enthalten sind, gemäß ihrer Zielsetzung diesen aber entsprechen, können für gemeinnützig erklärt werden.
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Die Besteuerungsgrenze für die wirtschaftliche Betätigung gemeinnütziger Körperschaften wird von 30.678 Euro auf 35.000 Euro Einnahmen im Jahr angehoben.
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Der Haftungssatz für unrichtig ausgestellte Zuwendungsbestätigungen und fehlverwendete Zuwendungen sinkt von 40 Prozent auf 30 Prozent der Zuwendungen (§ 10b Abs. 4 Satz 3 EStG). Ein allgemeiner Steuerfreibetrag für Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit im gemeinnützigen Bereich in Höhe von 500 Euro wird eingeführt.
Namen & Adresse
Der Vorstand:
- Rüdiger Reyhn (Vorsitzender)
- Dr. Rainer Kallmann
- Ursula Nahrgang
- Heinz Weitemeyer (Finanzen)
- Dirk Oelkers
- Matthias Leonhardt
Der Stiftungsrat:
- Dr. Harald Noack (Vorsitzender)
- Peter Cordes (stellv. Vorsitzender)
- Prof. Dr. Jens Frahm
- Thomas Oppermann
- Wilhelm Oppermann
- Elke Praetorius
- Inge Wettig-Danielmeier
- Dr. Gabriele Andretta
- Stefan Wenzel
Geschäftsführerin:
- Elke Lahmann
Anschrift:
Bürgerstiftung Göttingen
c/o Sozietät Menge-Noack
-Geschäftsstelle-
Robert-Koch-Strasse 2
37075 Göttingen
Fon: 0551-54 713 26
E-Mail-Link
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V.l.n.r. Elke Lahmann, Peter Cordes, Dirk Oelkers, Ursula Nahrgang, Matthias Leonhardt, Heinz Weitemeyer . Es fehlen Dr. Rainer Kallmann und Rüdiger Reyhn
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Mitglied im Bundesverband der Deutschen Stiftungen
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