Unser Leitbild

Menschen verbinden – Menschen fördern – Menschen anerkennen

Die Bürgerstiftung Göttingen führt Menschen zusammen, die sich als Stifter, Spender oder ehrenamtlich Engagierte aktiv für eine sozial ausgewogene, zukunftsorientierte Kommune einsetzen. Mit Projekten, in die auch Spenden einfließen, machen wir uns für den Rückgang der Kinderarmut in Göttingen stark und verbessern langfristig die Lebensbedingungen der jungen Menschen. (Projekte „Zeit für ein Kind“ und „Zeit für Jugendliche“.)

Seit 2015 engagieren wir uns im Bereich der Begleitung von Menschen, die nach dem kriegsbedingten Verlust ihrer Heimat in Göttingen ein neues Leben aufbauen. (Projekt „Unser Pavillon“)

Unser Koch- und Ernährungsprojekt Entdeckungsreise Essen macht Schülerinnen und Schülern Appetit auf das Zubereiten frischer Speisen und das gemeinsame Essen zu Hause. Mit Unterstützung der Landfrauen Göttingen kochen wir einmal pro Woche in der IGS Weende gemeinsam – manchmal auch mit prominenten Gästen am Herd.

Mit der jährlichen Verleihung des Göttinger Zivilcouragepreises zeichnen wir  gemeinsam mit dem Präventionsrat für die Stadt Göttingen öffentlichkeitswirksam Menschen aller Altersstufen aus, die im richtigen Moment besonnen gehandelt und ein Beispiel für Zivilcourage im Alltag gegeben haben.

Das jährliche Göttinger Bürgerfrühstück verbindet Bürgerinnen und Bürger, Ehrenamtliche und alle, denen unsere Projekte zu Gute kommen.

Und zu besonderen Anlässen feiern wir gemeinsam – zuletzt anlässlich unseres 20jährigen Jubiläums am 15. März 2018 im Alten Rathaus Göttingen.

Über die Vielfalt unserer Arbeit informieren die jährlichen Geschäftsberichte.

Was ist eine Bürgerstiftung?

Wesentliches Element einer Stiftung ist ein Vermögen (Geld, Grundstücke, Rechte), das einem in der Stiftungssatzung festgelegten Zweck gewidmet ist. Dieses Vermögen darf nicht angetastet werden. Nur aus den Zinsen und Erträgen darf der Zweck der Stiftung erfüllt werden. Eine Bürgerstiftung besteht daher im Kern aus einem von einzelnen oder vielen Bürgerinnen und Bürgern gestifteten Vermögen in Höhe von mindestens € 50.000. Dieses Vermögen dient den von den Stifterinnen und Stiftern in der Satzung festgelegten – gemeinnützigen –Zwecken. Bei der Bürgerstiftung Göttingen lauten diese Zwecke

  • Förderung der Jugendhilfe
  • Förderung von Kunst und Kultur
  • Förderung des Umweltschutzes
  • Förderung des Wohlfahrtswesens.

Das Vermögen kann durch Zustiftungen vermehrt werden. Außerdem kann eine Bürgerstiftung – genauso wie ein gemeinnütziger Verein – Spenden (Geld- und Sachmittel) entgegennehmen und Spendenbescheinigungen ausstellen.

Wie jede Stiftung hat die Bürgerstiftung Göttingen einen Stiftungsrat (Aufsichtsrat)  und einen Vorstand, der die Tätigkeiten der Stiftung zu verantworten hat. Anders als ein Verein hat eine Stiftung keine Mitglieder. Oberstes Beschlussorgan (für grundlegende Entscheidungen wie Bilanzprüfung, Berufung des Vorstands, Satzungsänderungen) ist der mindestens einmal jährlich tagende Stiftungsrat.

guetesiegel_2023_2025_vorschau

Eine Stiftung unterliegt im Hinblick auf Verwendung seiner Mittel und die Einhaltung der Satzungsbestimmungen der staatlichen Aufsicht. Aufsichtsbehörde für die Bürgerstiftung Göttingen ist das Amt für regionale Landesentwicklung, Braunschweig. Die Einhaltung der Vorschriften über gemeinnützige Einrichtungen wird durch das Finanzamt Göttingen regelmäßig überprüft.

Die Bürgerstiftung Göttingen erfüllt die vom Bundesverband Deutscher Stiftungen vorgegebenen Transparenzkriterien. Sie darf daher das Gütesiegel der Initiative Bürgerstiftungen im Bundesverband Deutscher Stiftungen führen.