Spenden

Unterstützen Sie die Bürgerstiftung Göttingen und fördern Sie gemeinnützige Projekte mit Ihrer Spende.

Ein junges Mädchen in einem roten Sommerkleid bläst behutsam auf eine Pusteblume. Sie steht in einem sonnenbeschienenen Feld mit vielen Löwenzahnblüten. Das Mädchen hat lange braune Haare und trägt kleine Ohrringe. Der Hintergrund ist in warmes Sonnenlicht getaucht, das eine idyllische und friedliche Stimmung erzeugt.

Sie möchten unsere Arbeit unterstützen?

Die Bürgerstiftung strebt stetig an, ihre Fördermöglichkeiten durch Zustiftungen zum Stiftungskapital zu erweitern. Als langfristige Einrichtung bietet sie die Möglichkeit, Vermögen gemeinnützigen Zwecken zu widmen, ohne es zu verbrauchen. Die Zuwendung zum Kapital der Stiftung ist erbschafts- und schenkungssteuerfrei.

Nahaufnahme von drei lachenden Kindern, die ihre Köpfe zusammenstecken. Die Sonne scheint hell hinter ihnen, was eine fröhliche, warme Stimmung erzeugt. Die Kinder haben unterschiedliche Hautfarben und tragen farbenfrohe Kleidung.

Unsere Spendenkonten

Die Bürgeraktie 

Als besondere Form der Unterstützung unserer Arbeit gibt es seit 2018 die Bürgeraktie. Mit Ihrer einmaligen oder mehrmaligen Zahlung in das Stiftungskapital oder als Spende bringen Sie Ihre besondere Verbundenheit mit der Bürgerstiftung Göttingen zum Ausdruck. Gern stellen wir eine namentlich gekennzeichnete, nummerierte Bürgeraktie aus.

Möglich sind auch Zustiftungen in Form von unselbständigen Unterstiftungen oder auch Stiftungsfonds, die unter dem Dach der Bürgerstiftung Göttingen mit eigenem Namen und/oder zweckgebunden geführt werden können.

Darüber hinaus informieren wir Sie gerne über weitere Möglichkeiten, sich am Stiftungskapital zu beteiligen oder gezielt unsere Projekte zu unterstützen.

Ein Bild eines fiktiven Dokuments mit

Wichtige steuerliche Hinweise

Kleinspenden ohne Bescheinigung

Der Verzicht auf den Nachweis für Kleinspenden ist zum 1.1.2021 betragsmäßig auf 300 Euro angehoben worden, d.h. eine Spende wird auch ohne gesonderte Spendenbescheinigung anerkannt. Der Einzahlungsbeleg bzw. der Kontoauszug genügt.

Sonderausgabenabzug ab dem ersten Jahr

Der Sonderausgabenabzugsbetrag für Zuwendungen in das Grundstockvermögen von gemeinnützigen Stiftungen beträgt eine Million Euro und gilt auch für Zustiftungen nach dem ersten Gründungsjahr.

Maximaler Spendenabzug

Die Höchstgrenze für den Spendenabzug beträgt 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte.

Neue Möglichkeiten der Anerkennung

Der Katalog der gemeinnützigen Zwecke gemäß §52 Abs. 2 AO ist um neue Zwecke erweitert worden; Zwecke, die darin nicht enthalten sind, gemäß ihrer Zielsetzung diesen aber entsprechen, können für gemeinnützig erklärt werden.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Haben Sie Fragen oder möchten Sie sich direkt engagieren? Kontaktieren Sie uns jetzt, und wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Anliegen zu besprechen.

Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und gemeinsam Großartiges zu bewirken.

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