Spenden
Unterstützen Sie die Bürgerstiftung Göttingen und fördern Sie gemeinnützige Projekte mit Ihrer Spende.

Sie möchten unsere Arbeit unterstützen?
Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Spenden
Ihre Spende wird für unsere eigenen Projekte, wie z.B. "Zeit für ein Kind" verwendet oder wir unterstützen damit andere förderungswürdige gemeinnützige Zwecke gemäß unserer Satzung in Stadt und Landkreis Göttingen. Hier erfahren Sie mehr:Sie möchten unsere Projektarbeit direkt unterstützen? Dann helfen Sie uns mit einer Spende. Spenden werden von uns zeitnah verwendet. Sie helfen uns unseren Stiftungszweck zu erfüllen. Egal, ob Sie sich für eine Einzel- oder Dauerspende entscheiden – jeder Euro hilft!
Wir freuen uns auch, wenn Sie andere Menschen zu einer Spende bewegen.
Spenden an die Bürgerstiftung sind nach § 10 Abs. 1 EstG steuerlich abzugsfähig.
Für Spenden über 300 € schicken wir Ihnen spätestens nach Ablauf des Jahres, in dem die Spende geleistet wurde, automatisch eine Bescheinigung zu, sofern uns Ihre Adressdaten vorliegen.
Derzeit können Sie jede einzelne Spende bis zu 300 € ohne Spendenquittung beim Finanzamt geltend machen. Für den vereinfachten Spendennachweis (§ 50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b EStDV) ist neben der Buchungsbestätigung Ihres Kreditinstituts (Kontoauszug) zusätzlich ein Freistellungstext der Bürgerstiftung Göttingen vorzulegen. Den Vordruck können sie hier herunterladen: Freistellungsbescheinigung
Unsere Bankverbindung:
Sparkasse Göttingen
IBAN: DE12 2605 0001 0000 0007 37
BIC: NOLADE212 GOESpenden statt Geschenke
Eine Geschenkspende kann zu verschiedenen Anlässen eine schöne Alternative zu klassischen Geschenken sein. Hier erfahren Sie mehr:Bei Geburtstagen, Jubiläen und anderen festlichen Anlässen wissen die Gastgeber oft nicht, was sie sich wünschen sollen – warum also nicht die Freude teilen und zu Spenden zugunsten der Bürgerstiftung aufrufen?
Auch eine Trauerfeier kann Anlass für eine Spende sein, wenn und weil es dem Wunsch der verstorbenen Person entspricht, sich für benachteiligte Menschen einzusetzen. Anstelle von Blumen und Kränzen können Familie und Freunde die verstorbene Person mit einer Trauer- oder Kondolenzspende würdigen.
Wir freuen uns, wenn Sie einen persönlichen Anlass nutzen, um für die Projekte und Förderzwecke der Bürgerstiftung Spenden zu sammeln.
Unser Leitfaden Leitfaden Anlass Spende unterstützt Sie bei der Vorbereitung und Durchführung Ihres Spendenaufrufs.
Gerne stellen wir Ihnen Informationsmaterial zur Verfügung, das Sie mit den Einladungen versenden oder bei Ihrer Feier auslegen können.
Grundsätzlich bestehen zwei Möglichkeiten, die Spendensammlung durchzuführen:
- Sie sammeln während Ihrer Feier/Veranstaltung Bargeld und überweisen den gesammelten Beitrag an die Bürgerstiftung oder
- Sie bitten Ihre Gäste, die Spende direkt auf unser Spendenkonto zu überweisen, dann bitte unter Angabe eines Verwendungszwecks, der die Beziehung zu Ihrer Feier oder Ihrem Anlass herstellt. Nach ca. vier Wochen erhalten Sie eine Aufstellung der Namen der Spender*innen sowie die Mitteilung über die Höhe des Gesamtbetrags der eingegangenen Spenden.
Unsere Bankverbindung:
Sparkasse Göttingen
IBAN: DE12 2605 0001 0000 0007 37
BIC: NOLADE212 GOESpendenpatenschaft
Sie können eine Patenschaft zugunsten unserer gemeinnützigen Projekte und Zwecke entsprechend unserer Satzung übernehmen. Mit Ihrer Spendenpatenschaft tragen Sie zum Erfolg unserer vielen Projekte bei. Hier erfahren Sie mehr:Wir laden Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger ein, unsere Stiftungsarbeit zugunsten des lokalen und regionalen Gemeinwohls in Stadt und Landkreis Göttingen zu unterstützen. Der breit angelegte Stiftungszweck der Bürgerstiftung Göttingen soll möglichst vielen Menschen die Möglichkeit geben, sich einbringen zu können.
Die Schwerpunkte unseres Engagements liegen in der
- Förderung der Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen in Schule und Freizeit
- Förderung benachteiligter Menschen
- Zusammenführung von Menschen
- Unterstützung von Projekten und Initiativen zivilgesellschaftlicher Gruppen, Vereine und Organisationen in den Bereichen Bildung, Erziehung, Jugend- und Altenhilfe, Kunst, Kultur und Umwelt.
Als Spendenpat*innen ermöglichen Sie es uns, diese Förderaktivitäten zu sichern und weiter auszubauen. Sie leisten eine monatliche oder jährliche Spende, deren Betrag Sie bestimmen.
Eine Spendenpatenschaft kann z. B. auch von Unternehmen übernommen werden.
Als Dankeschön erhalten Sie eine Urkunde und werden auf der Internetseite der Bürgerstiftung namentlich genannt, sofern Sie der Nennung nicht widersprechen. Außerdem erhalten sie einen jährlichen Bericht über die Arbeit der Bürgerstiftung. Und natürlich sind Sie zu all unseren Veranstaltungen, wie zum Beispiel dem Jahresempfang, als Ehrengast eingeladen.
Die Spendenpatenschaft kann jederzeit ohne Angabe von Gründen zum Ende eines Jahres widerrufen werden.
Der Patenschaftsbeitrag ist eine Spende, die ausschließlich für unsere gemeinnützige Arbeit eingesetzt wird. Daher ist sie steuerlich absetzbar.
Zu Beginn des Folgejahres erhalten Sie eine Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt. Sollten Sie diese bereits vorher benötigen, senden Sie einfach eine Nachricht an post@buergerstiftung-goettingen.de oder rufen Sie uns an, Tel. 0551/38489872.
Wir freuen uns über Ihre Unterstützung!
Die Erklärung zur Übernahme einer Spendenpatenschaft finden Sie hier: Patenschaftserklärung für Spendenpatenschaft
Zustiftungen zum Stiftungskapital
Durch eine Zustimmung wird das Grundstockkapital der Göttinger Bürgerstiftung dauerhaft erhöht. Die Erträge daraus kommen unseren Projekten zugute. Hier erfahren sie mehr:Ihnen ist wichtig, dass die Bürgerstiftung Göttingen ihre Projekt- und Förderarbeit langfristig und dauerhaft leisten kann? Dann helfen Sie uns mit einer Zustiftung.
Eine Zustiftung erhöht das Grundstockvermögen der Bürgerstiftung Göttingen. Sie ist eine langfristig wirkende Alternative zur herkömmlichen Spende. Im Gegensatz zur Spende dürfen Zustiftungen nicht unmittelbar für den Stiftungszweck eingesetzt werden, sondern nur die jährlichen Erträge aus dem Stiftungsvermögen – das Kapital selbst bleibt unangetastet. Mit einer Zustiftung schaffen Sie bleibende Werte und verleihen Ihren Vorstellungen Ausdruck.
Eine besondere Form der Zustiftung ist die Errichtung eines Stiftungsfonds. Er ist kostengünstig in der Gründung und Verwaltung. Das zugestiftete Fonds-Kapital wird Teil des Vermögens der Bürgerstiftung Göttingen und kommt den von Ihnen bestimmten Förderzwecken zugute. Mit einem Namens-Fonds wird der Name des Stifters, mit einem Themen-Fonds wird der vorgesehene Verwendungsweck mit der Zuwendung verbunden.
Zustiftungen in das Vermögen der Bürgerstiftung sind steurerfrei.
Nachlass-Zuwendung
Auch nach Ablauf der eigenen Lebenszeit kann Ihr Vermögen Gutes bewirken, z.B. durch eine Vermächtnis zugunsten der Bürgerstiftung oder durch Einsetzung der Bürgerstiftung als Erbin. Hier erfahren Sie mehr:Auch nach Ablauf der eigenen Lebenszeit, können Sie Sinn stiften und Gutes bewirken. Hinterlassen Sie Spuren und setzen Sie Zeichen über Ihren Tod hinaus, indem Sie zum Beispiel die Bürgerstiftung Göttingen als Erbin, Miterbin oder Vermächtnisnehmerin bedenken und so unsere Arbeit nachhaltig unterstützen. Eine letztwillige Verfügung schafft darüber hinaus Klarheit für Angehörige und Freunde.
Verschiedene Zuwendungen sind möglich:
- Spende
- Zustiftung in unser Stiftungskapital
- Zuwendung in einen bereits bestehenden Namens- oder Themen-Fonds
Errichtung eines eigenen Fonds.
Wird die Bürgerstiftung Göttingen als Erbin, Miterbin oder Vermächtnisnehmer in einer letztwilligen Verfügung bedacht, bleibt sie erbschaftssteuerfrei. Darüber hinaus findet eine rückwirkende Befreiung von der der Erbschaftssteuer für Erben statt, die ihr ererbtes Vermögen innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall auf die Bürgerstiftung übertragen.
Vererben ist eine private Angelegenheit. Bei Fragen zu Überlegungen einer Nachlass-Zuwendung an die Bürgerstiftung Göttingen treten Sie gerne mit uns in Kontakt: post@buergerstiftung-goettingen.de, Tel 0551/38489872. Eine Kontaktaufnahme bindet Sie in keiner Weise. Selbstverständlich behandeln wir Ihr Anliegen und Ihre Überlegungen diskret.

Aktuell sammeln wir Spenden über die Sparkassenplattform „Wir Wunder“ für unser Projekt „Zeit für ein Kind“. Spenden können über den Link: www.wirwunder.de/projects/141044 geleistet werden.
Sparkasse Göttingen
IBAN: DE12 2605 0001 0000 0007 37
BIC: NOLADE21GOE
Volksbank Kassel Göttingen eG
IBAN: DE50 5209 0000 0041 2355 00
BIC: GENODE51KS1

Wichtige steuerliche Hinweise
Kleinspenden ohne Bescheinigung
Der Verzicht auf den Nachweis für Kleinspenden ist zum 1.1.2021 betragsmäßig auf 300 Euro angehoben worden, d.h. eine Spende wird auch ohne gesonderte Spendenbescheinigung anerkannt. Der Einzahlungsbeleg bzw. der Kontoauszug genügt.
Sonderausgabenabzug ab dem ersten Jahr
Der Sonderausgabenabzugsbetrag für Zuwendungen in das Grundstockvermögen von gemeinnützigen Stiftungen beträgt eine Million Euro und gilt auch für Zustiftungen nach dem ersten Gründungsjahr.
Maximaler Spendenabzug
Die Höchstgrenze für den Spendenabzug beträgt 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte.
Neue Möglichkeiten der Anerkennung
Der Katalog der gemeinnützigen Zwecke gemäß §52 Abs. 2 AO ist um neue Zwecke erweitert worden; Zwecke, die darin nicht enthalten sind, gemäß ihrer Zielsetzung diesen aber entsprechen, können für gemeinnützig erklärt werden.
Jetzt Kontakt aufnehmen
Haben Sie Fragen oder möchten Sie sich direkt engagieren? Kontaktieren Sie uns jetzt, und wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Anliegen zu besprechen.
Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und gemeinsam Großartiges zu bewirken.