Stiftung gründen
Eine Stiftung ermöglicht es, Vermögen langfristig gemeinnützigen Zwecken zu widmen, ohne es zu verbrauchen.
Der Sonderausgabenabzug für Zuwendungen ins Grundstockvermögen von gemeinnützigen Stiftungen wurde auf eine Million Euro erhöht und gilt auch für Zustiftungen nach dem ersten Gründungsjahr.
Die Höchstgrenze für den Spendenabzug wurde einheitlich auf 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte angehoben.
Die Grenze für den Kleinspendennachweis wurde von 100 auf 200 Euro angehoben.
Der Katalog gemeinnütziger Zwecke wurde erweitert, und Zwecke, die diesen entsprechen, können nun als gemeinnützig anerkannt werden.
Die Besteuerungsgrenze für die wirtschaftliche Betätigung gemeinnütziger Körperschaften wurde auf 35.000 Euro Einnahmen pro Jahr angehoben.
Der Haftungssatz für fehlerhafte Zuwendungsbestätigungen wurde von 40% auf 30% gesenkt.
Es wurde ein allgemeiner Steuerfreibetrag von 500 Euro für Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit im gemeinnützigen Bereich eingeführt.
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