Treuhandstiftungen
Eine Stiftung ermöglicht es, Vermögen langfristig gemeinnützigen Zwecken zu widmen, ohne es zu verbrauchen.
Unsere Treuhandstiftungen
Stiftung der Burschenschaft Alemannia zu Göttingen
Weender Bürgerstiftung
Stiftung Zeit für ein Kind
524.400€
Was ist eine Treuhandstiftung?
Eine Treuhandstiftung, auch bezeichnet als unselbständige oder fiduziarische Stiftung, erfordert eine Kapitalausstattung von mindestens € 25.000 und wird durch einen Treuhänder verwaltet. Die rechtlichen Beziehungen zwischen Treugeber und Treuhänder werden durch einen Treuhandvertrag festgelegt, wobei die Bürgerstiftung oft günstigere Konditionen als kommerzielle Anbieter bietet.
Obwohl die Treuhandstiftung keine eigene Rechtspersönlichkeit hat, genießt sie die gleichen steuerlichen Vorteile wie eine rechtsfähige Stiftung. In Sonderfällen kann eine Treuhandstiftung auch als Verbrauchsstiftung errichtet werden, wobei das Stiftungskapital über mindestens 10 Jahre für den Stiftungszweck verwendet werden darf.
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